Rechtsprechung
   LAG Sachsen, 03.05.2019 - 2 Sa 416/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26853
LAG Sachsen, 03.05.2019 - 2 Sa 416/18 (https://dejure.org/2019,26853)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 03.05.2019 - 2 Sa 416/18 (https://dejure.org/2019,26853)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 03. Mai 2019 - 2 Sa 416/18 (https://dejure.org/2019,26853)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,26853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Nachtschicht: Angemessenheit Vergütung - zwingende Nachtarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausgleich für Nachtarbeit - Angemessenheit - zwingende Nachtarbeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 262 ; BGB § 362
    Angemessener Ausgleich für Nachtarbeit; Zuschlag von 25 % für Nachtarbeit als im Regelfall angemessener Ausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Angemessener Ausgleich für Nachtarbeit; Zuschlag von 25 % für Nachtarbeit als im Regelfall angemessener Ausgleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14

    Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit

    Auszug aus LAG Sachsen, 03.05.2019 - 2 Sa 416/18
    Die gesetzlich begründete Wahlschuld (§ 262 BGB ) konkretisiert sich auf eine der geschuldeten Leistungen erst dann, wenn der Schuldner das ihm zustehende Wahlrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausübt (BAG vom 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 - Juris m. w. N.).

    Regelmäßig stellt ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn bzw. die Gewährung einer entsprechenden Anzahl von bezahlten freien Tagen einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit i. S. v. § 6 Abs. 5 ArbZG dar (BAG vom 09.12.2015 a. a. O.).

    Die Höhe des angemessenen Nachtarbeitszuschlags richtet sich nach der Gegenleistung, für die sie bestimmt ist (BAG vom 09.12.2015 a. a. O.).

    Relevanz kann die letztgenannte Erwägung aber nur in den Fällen haben, in denen die Nachtarbeit aus zwingenden technischen Gründen oder aus zwingend mit der Art der Tätigkeit verbundenen Gründen bei wertender Betrachtung vor dem Hintergrund des Schutzzwecks des § 6 Abs. 5 ArbZG unvermeidbar ist (BAG vom 09.12.2015 a. a. O.).

    Ein "Abweichen nach unten" kommt - bei Dauernachtarbeit - nur in Betracht, wenn - wie etwa im Rettungswesen - überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erfordern (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 - Juris unter Bezugnahme auf [bereits] BAG vom 09.12.2015 a. a. O. und vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 -, jeweils auch Juris).

    Hiervon hängt der Gesundheitsschutz nicht ab (BAG vom 09.12.2015 a. a. O.).

    Bleibt der geleistete Ausgleich hingegen hinter diesen Werten zurück, ist es bereits im ersten Schritt Sache des Arbeitgebers darzulegen, aufgrund welcher Faktoren ein geringerer Zuschlagsanspruch angemessen sein soll (BAG vom 09.12.2015 a. a. O.).

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Auszug aus LAG Sachsen, 03.05.2019 - 2 Sa 416/18
    Unter Kritik des zu ihren Lasten ergangenen Urteils der Kammer vom 28.03.2018 - 2 Sa 400/17 - vertritt sie die Auffassung, dass eine jüngere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 -) eine ihr günstigere Entscheidung rechtfertige.

    Ein "Abweichen nach unten" kommt - bei Dauernachtarbeit - nur in Betracht, wenn - wie etwa im Rettungswesen - überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erfordern (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 - Juris unter Bezugnahme auf [bereits] BAG vom 09.12.2015 a. a. O. und vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 -, jeweils auch Juris).

    Die von der Beklagten angezogene Entscheidung BAG vom 25.04.2018 (a. a. O.) betraf einen Einsatz in Dauernachtarbeit, wozu die Klägerin arbeitsvertraglich nicht verpflichtet ist.

  • ArbG Essen, 20.11.2018 - 2 Ca 2093/18
    Auszug aus LAG Sachsen, 03.05.2019 - 2 Sa 416/18
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bautzen vom 17.10.2018 - 2 Ca 2093/18 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise.

    Von der erneuten Darstellung des Tatbestands im ersten Rechtszug wird aufgrund der Regelung in § 69 Abs. 3 Satz 2 ArbGG im Wesentlichen abgesehen und stattdessen auf den Tatbestand des Ausgangsurteils des Arbeitsgerichts Bautzen vom 17.10.2018 - 2 Ca 2093/18 - Bezug genommen.

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 615/17

    Ersatzurlaub - Ausschlussfristen - Anspruchsübergang

    Auszug aus LAG Sachsen, 03.05.2019 - 2 Sa 416/18
    Allerdings rechnen die Zinstermine hinsichtlich der bezeichneten Teilbeträge erst ab den auf die Zustellungen folgenden Tage (s. BAG vom 16.09.2018 - 9 AZR 615/17 - Juris m. w. N.).
  • BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04

    Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von

    Auszug aus LAG Sachsen, 03.05.2019 - 2 Sa 416/18
    Ein "Abweichen nach unten" kommt - bei Dauernachtarbeit - nur in Betracht, wenn - wie etwa im Rettungswesen - überwiegende Gründe des Gemeinwohls die Nachtarbeit zwingend erfordern (BAG vom 25.04.2018 - 5 AZR 25/17 - Juris unter Bezugnahme auf [bereits] BAG vom 09.12.2015 a. a. O. und vom 31.08.2005 - 5 AZR 545/04 -, jeweils auch Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht